Informationen zur Schulbuchausleihe

Liebe Eltern,

während der Schuljahre Ihres Kindes müssen Sie nur einen kleinen Teil der benötigten Schulbücher im Eigenanteil anschaffen. Meist sind dies Arbeitshefte, die nur einmalig verwendet werden können, oder einzelne Werke in bestimmten Fächern. Den überwiegenden Teil der Schulbücher bekommt Ihr Kind am Schuljahresanfang von der Schule für die jeweilige Nutzungsdauer ausgeliehen.

Seit einiger Zeit besitzt das Gymnasium Broich nun eine computergestützte Schulbuchverwaltung. Jedes Schulbuch ist darin mit einer eindeutigen Identifikationsnummer erfasst, die auf dem Innendeckel des Buches als Strichcode eingeklebt ist.

Leiht ihr Kind ein Schulbuch aus, wird die Identifikationsnummer des Buches im persönlichen Ausleihkonto Ihres Kindes erfasst. Sobald das Schulbuch zurückkommt, wird es wieder aus dem Ausleihkonto entfernt. So haben wir stets einen genauen Überblick, welche Schüler*innen welche Bücher ausgeliehen haben. Zum Schuljahresende kann so nachvollzogen werden, wer noch nicht alle Bücher zurückgegeben hat.

Leider fanden am Schuljahresende regelmäßig zahlreiche Bücher nicht mehr den Weg in den Buchbestand der Schule zurück. Geht ein Buch verloren oder wird beschädigt, muss es von den jeweiligen Schüler*innen ersetzt werden. Daher bitten wir sie sorgfältig mit den Büchern umzugehen und die Bücher in eine Schutzfolie einzuschlagen oder mit einer Schutzhülle zu versehen. Bitte achten Sie beim Anbringen des Schutzumschlages darauf, dass der eingeklebte Strichcode nicht durch undurchsichtige Teile verdeckt wird.

Zur weiteren Information haben wir einige wichtige Hinweise für einen reibungslosen Ausleihbetrieb zusammengefasst.

Die Schulbuchverwaltung wünscht Ihrem Kind einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr!

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Achten Sie bitte mit darauf, dass Ihr Kind seinen Namen in das Buch einträgt. In der Anfangszeit der computergestützten Schulbuchverwaltung kam es häufig zu folgendem Problem: Zwei Kinder haben ihren Namen nicht in das Schulbuch eingetragen und vertauschen ihre Bücher versehentlich.

Am Ende des Schuljahres gibt Kind A das Schulbuch ab. Da es aber auf Kind B ausgeliehen war, wird es aus dem Ausleihkonto von Kind B gelöscht. Gibt nun Kind B das Buch nicht ab und lässt sich dies nachträglich nicht ermitteln, müssen die Eltern von Kind A Schadenersatz für das Buch leisten, weil das von Kind A ausgeliehene Buch nicht zurückgegeben wurde.

Häufig gestellte Fragen zur Schulbuchausleihe

Wieso hat mein Kind ein bereits beschädigtes Buch erhalten?

Bei neueren Werkreihen achten wir sehr genau auf Beschädigungen, die über normale Gebrauchsspuren hinaus gehen und sortieren diese aus. Aus den Schadenersatzansprüchen heraus müssen dann Neuexemplare beschafft werden.

Sollte Ihr Kind trotzdem einmal ein neueres Buch (bis zu zwei Vorausleihen) erhalten, welches einen Vorschaden besitzt, so ist dieses uns, der Klassenleitung oder dem Fachlehrer/der Fachlehrerin kurzfristig anzuzeigen. Es wird dann ein entsprechender Vermerk im Buch eingetragen, der auf den Vorschaden hinweist, damit dieser nicht Ihrem Kind bei der Rückgabe des Buchs angelastet wird.

Wie soll ich mich verhalten, wenn mein Kind ein Schulbuch (versehentlich) beschädigt?

Das beschädigte Buch muss dann von Ihnen durch eine Neubeschaffung ersetzt werden. Dabei gilt, dass das Buch mindestens den Zustand aufweisen muss wie bei der Ausleihe des Buches. Ein älteres Buch kann also auch durch ein gebrauchtes Exemplar ersetzt werden. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass es exakt das gleiche Buch ist. Durch verschiedene Bundesländer, Schulformen und Lehrplananpassungen gibt es sehr häufig von dem gleichen Werk viele verschiedene Versionen. In beiden Fällen, müssen Sie bzw. Ihr Kind das beschädigte Buch zu uns bringen, damit wir es aus unserem System löschen können. Wenn Sie möchten, können Sie das beschädigte Buch anschließend natürlich behalten.

Was passiert, wenn mein Kind nicht alle geforderten Schulbücher am Ende des Schuljahres zurückgibt?

Zunächst erhält ihr Kind in der Regel zusammen mit dem Zeugnis eine Erinnerung mit einer Auflistung der noch fehlenden Schulbücher. Sie haben dann 7 Tage Zeit, die Bücher nachzureichen. Sollten die Bücher nach Ablauf der Frist immer noch in unserem Buchbestand fehlen, erhalten Sie eine Mahnung, die die Kosten für die Neubeschaffung der betreffenden Bücher auflistet. Werden die Bücher nicht innerhalb der im Mahnschreiben genannten Frist nachgereicht oder der genannte Betrag im Sekretariat der Schule beglichen, wird die Schadenersatzforderung an die Stadt Mülheim an der Ruhr als Eigentümerin der Bücher weitergereicht. Beachten Sie, dass damit zusätzliche Mahnkosten auf Sie zukommen können.

An wen kann ich mich mit weiteren Fragen zur Schulbuchausleihe wenden?

Zur Zeit wird die Schulbuchausleihe von unseren Bücherfeen verwaltet. Zur Zeit sind Frau Lengowski, Frau Bodenstein und Frau Wieneck für die Schulbücher verantwortlich. Schüler*innen können gerne mit einem Anliegen in den Pausen zum Lehrerzimmer kommen. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail mit Ihrer Anfrage schicken. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anfrage insbesondere während der Hochphasen des Ausleihbetriebs nicht immer sofort beantworten können.