Schüler*innen dürfen zweimal in ihrer Schullaufbahn springen, einmal in der Grundschule und ein weiteres Mal im Gymnasium. Um den Schritt des Überspringens zu gehen, muss sich die Begabung einer Schülerin oder eines Schülers auf breiter Ebene zeigen. Körperliche, seelische und soziale Reife sind zudem wichtige Voraussetzungen für eine solche Entscheidung. Kind, Eltern und die unterrichtenden Lehrer*innen sollten einvernehmlich einverstanden und auf zukünftige Erfordernisse vorbereitet sein.